Support

Lorem ipsum dolor sit amet:

24h / 365days

We offer support for our customers

Mon - Fri 8:00am - 5:00pm (GMT +1)

Get in touch

Cybersteel Inc.
376-293 City Road, Suite 600
San Francisco, CA 94102

Have any questions?
+44 1234 567 890

Drop us a line
info@yourdomain.com

About us

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit.

Aenean commodo ligula eget dolor. Aenean massa. Cum sociis natoque penatibus et magnis dis parturient montes, nascetur ridiculus mus. Donec quam felis, ultricies nec.

DE
Östringer Weg 18, 49090 Osnabrück

Abschlussbericht des Landes zu den Flächenzielen für den WKA-Zubau noch nicht fertig

Windpark Ahrensfeld/Wittefeld (Bramsche, Landkreis Osnabrück)

Dr. Matthias Schreiber

In einer Pressemitteilung vom 06.02.2023 verkündete der Niedersächsische Klimaschutz- und Energieminister die Ergebnisse einer Studie, auf deren Grundlage den Landkreisen in Niedersachsen ein Flächenanteil zugewiesen wird, der als Potenzialfläche ausgewiesen werden muss, damit Niedersachsen sein vom Bund vorgegebenes Flächenziel von 2,2 % für den Ausbau der Windkraftnutzung erreicht. „In einem eigenen Windenergie-Beschleunigungs-Gesetz für Niedersachsen werden die konkreten Flächenanteile, die jede Region bis 2026 als Windenergiefläche mindestens ausweisen muss, dann rechtsverbindlich festgelegt.“ Die vom Ministerium beauftragte Studie des Fraunhofer-Instituts für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik (IEE) sowie der Bosch & Partner GmbH seien eine gute Grundlage. Weiter heißt es in der Pressemitteilung: „Auf Basis der Studie soll per Gesetz geregelt werden, wieviel Windfläche in den kreisfreien Städten, den Landkreisen, dem Regionalverband Großraum Braunschweig und der Region Hannover mindestens auszuweisen ist. Die Flächenpotentiale wurden nach objektiven Kriterien wie Besiedlungsdichte, Abständen zur Wohnbebauung, Belangen der Bundeswehr sowie FFH-, Naturschutz- und Vogelschutzgebieten berechnet. Die auszuweisenden Flächenanteile variieren von 0,01 Prozent in der Stadt Osnabrück bis 4,89 Prozent im Landkreis Rotenburg (Wümme).“

Da wir uns solche Prognosen immer ganz gerne etwas genauer ansehen möchten, haben wir bereits am 06.02.2023 unter Bezugnahme auf das Niedersächsische Umweltinformationsgesetz um Übersendung der kompletten Studie zur Ermittlung der Potenzialflächen gebeten. An sich besteht Anspruch auf Übermittlung solcher Informationen innerhalb einer einmonatigen Frist. Wir erhielten eine Antwort allerdings erst am 12.04.2023. Die zentrale Botschaft:

„Ihr Antrag vom 06.02.2023 nach UIG auf Zurverfügungstellung der Windflächenpotenzialstudie wird hiermit abgelehnt. Kosten werden nicht erhoben.

Begründung: Die Windflächenpotenzialstudie liegt schlechthin noch nicht als verschriftlichte Studie vor. Bei Vorliegen einer fertigen Studie wird diese auf der Interseite des Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz veröffentlicht werden.

Die von Ihnen begehrten Informationen („identifizierten Vorranggebiete für Windenergie und die diesen zugrundeliegenden Kriterien“) finden Sie gleichwohl auf unserer Internetseite veröffentlicht (Link: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/ergebniskarten-der-windflachenpotenzialanalyse-downloadmoglichkeit-220485.html). Dort sind zu den vorläufigen Ergebnissen der Analyse umfängliche Erläuterungen der Methodik sowie die berücksichtigten Kriterien/Flächenkategorien auch als GIS-Dateien eingestellt.
Klarstellend sei auf folgendes hingewiesen: Die in den vorläufigen Ergebnissen der Flächenpotenzialstudie dargestellten Flächen dienen lediglich einer rechnerischen Bemessung der Potenziale in den Planungsräumen, um daraus eine gerechte, potenzialorientierte Verteilung des Landesziels auf Planungsregionen abzuleiten. Es handelt sich dabei nicht um „Vorranggebiete“. Für die Planungsträger ergeben sich daraus keine räumlichen Vorgaben zur Flächenfestlegung. Es steht den Planungsträgern – unter Beachtung der sachlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen – offen, abweichende Annahmen zum Umgang mit Belangen in den Planungsverfahren, in denen dann erst die konkrete planerische Identifikation und Ausweisung von Flächen erfolgt, zu treffen.“

Vor diesem Hintergrund stellt sich natürlich die Frage, wie belastbar die vom Land vorgegebenen Zielgrößen als Vorgabe für die Planungen der Landkreise letztendlich sind, zumal sich in besonders betroffenen Bereichen z.B. des Landkreises Osnabrück schon jetzt Forderungen aus der Kommunalpolitik finden, jedenfalls nicht über die Mindestvorgaben des Landes hinauszugehen.

In einer weiteren Pressemitteilung vom 14.03.2023 schiebt das Ministerium nach und erklärt: „Allerdings seien die Ergebnisse „noch nicht in Stein gemeißelt“, so Minister Meyer: „Momentan sitzen wir mit den kommunalen Planungsträgern zusammen, verifizieren die Ergebnisse und schauen auf etwaige Fehler oder Unstimmigkeiten. Sobald die Studie komplett fertig ist, wird sie ebenfalls veröffentlicht.“ Auf Basis der Studie soll dann in Niedersachsen per Gesetz geregelt werden, wieviel Windfläche in den kreisfreien Städten, den Landkreisen, dem Regionalverband Großraum Braunschweig und der Region Hannover mindestens auszuweisen ist, wie die Planung erleichtert wird und wie Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger direkt von der Energiewende profitieren können.“

Die bisherigen, vorläufigen Ergebnisse der landesweiten Auswertung lassen sich für die einzelnen Landkreise hier abrufen (es müssen die gewünschten Landkreise angeklickt werden). Dort ist auch eine Kurzfassung der Studie abrufbar (wobei man sich fragt, wie eine Kurzfassung erstellt werden kann, wenn die Langfassung noch abgestimmt werden muss).

Hier können Sie unseren kostenlosen monatlichen E-Mail-Rundbrief bestellen!

Zurück

Copyright 2024. Umweltforum Osnabrücker Land e.V.

Einstellungen gespeichert
Sie haben die Kontrolle über Ihre Daten

Wir und unsere Geschäftspartner nutzen Technologien wie Cookies dazu, personenbezogene Informationen für verschiedene Zwecke zu sammeln, darunter:

  • Erforderlich
  • Externe Medien
  • Statistik


Wenn Sie auf „Akzeptieren“ klicken, erteilen Sie Ihre Einwilligung für alle diese Zwecke. Sie können auch entscheiden, welchen Zwecken Sie zustimmen, indem Sie das Kästchen neben dem Zweck anklicken und auf „Einstellungen speichern“ klicken.
Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie auf das kleine Symbol unten links auf der Webseite klicken.