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Östringer Weg 18, 49090 Osnabrück

Umweltausschuss des Landkreises OS vom 9. Februar 2023

Windpark Ahrensfeld/Wittefeld (Bramsche, Landkreis Osnabrück)

Dr. Matthias Schreiber

Den Auftakt der Umweltausschusssitzung machte die Bürgerfragestunde, in der nach der Nutzung von Waldflächen für die Windkraftnutzung gefragt wurde. Kreisrat Wilkens führte aus, dass Waldflächen weiterhin nur begrenzt zur Verfügung stehen, um Windkraftanlagen zu errichten. Das Land Niedersachsen habe sich auch nicht dazu durchringen können, Kalamitätenflächen (Borkenkäfer) wenigstens für eine WKA-Generation freizugeben.

Auf die Frage nach der Steigerung des Flächenanteils für Windkraftanlagen berichtete Kreisrat Wilkens über die neuesten Zahlen, die das niedersächsische Umweltministerium am 06.02.2023 bekanntgegeben hatte. Danach seien zwar 2,77% im Landkreis Osnabrück grundsätzlich für die WKA-Nutzung geeignet, verpflichtend zugewiesen seien dem Landkreis Osnabrück allerdings nur 1,01%. Der derzeitige Anteil an Windpotentialflächen beläuft sich im Landkreis Osnabrück auf 0,85%, der erforderliche Pflichtzuwachs an Fläche fällt daher sehr moderat aus.

Diese Vorgaben würden in die Neuaufstellung des regionalen Raumordnungsprogrammes eingearbeitet werden. Im zweiten Quartal 2023 werde der erste Entwurf dazu vorgelegt, man rechne dann im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung mit einer vierstelligen Zahl von Eingaben, die einer gründlichen Auswertung bedürften. Danach gehe man von einer zweiten Beteiligungsrunde aus. Daran schließe sich die finale politische Debatte an, die bis Ende 2024 abgeschlossen sein soll.

Einige Diskussion löste ein Antrag aus, der von der Mehrheitskooperation aus CDU, Bündnis 90/Grüne und der FDP eingebracht wurde. Danach soll eine Stelle eingerichtet werden, die sich vornehmlich um die Koordination verschiedener ehrenamtliche Aktivitäten zu kümmern hätte. Ziel soll es dabei sein, möglichst keine neuen Personalstellen dafür einzurichten, sondern bestehende Kapazitäten neu auszurichten. Die Diskussion machte deutlich, dass wohl noch einige Fragen zu klären sein dürften und es deshalb noch so manche Beratung bis zur endgültigen Einrichtung dieser Stelle geben wird.

Ohne weitere Diskussion wurden die Ergebnisse zur Strategischen Umweltprüfung (SUP) des Landschaftsrahmenplans vom Ausschuss zur Kenntnis genommen. Die Mitglieder des Ausschusses mag die Fülle der Materialien „erschlagen“ haben.

In einer kurzen Präsentation stellte die Verwaltung anschließend die Entwicklung der Treibhausgas-Emissionen für den Zeitraum von 2016 – 2020 für den Landkreis Osnabrück vor. Die Ergebnisse wurden mittels eine Standardsoftware errechnet, die z.T. auf spezifische Ergebnisse aus dem Landkreis Osnabrück zurückgreift und in anderen Fällen Standardwerte zugrunde legt. Die anschließende Diskussion machte deutlich, dass eine ganze Reihe von Sondersituationen damit aber nicht abgebildet werden, dies zeigten insbesondere Beispiele aus der Landwirtschaft. Es bestand am Ende aber Einigkeit darüber, dass es für Entscheidungen nicht unbedingt darauf ankommt, die Treibhausgasemissionen bis auf die letzten Nachkommastellen ermittelt zu haben, sondern politische Weichenstellungen schon früher vorgenommen werden können. In diesem Zusammenhang brachten verschiedene Kommunalpolitiker ihren Unmut zum Ausdruck, dass sich Genehmigungsverfahren z.B. für die Errichtung von Windkraftanlagen oder Solarparks hinziehen würden. Man werde regelmäßig danach gefragt, wann und wo man solche Vorhaben realisieren könne.

An dieser Stelle sei darauf verwiesen, dass im Landkreis Osnabrück für den Ausbau der Windkraft bisher ein guter Ansatz praktiziert wird, um zumindest den gesetzlichen Artenschutz zügig und in sachgerechter Weise und in Übereinstimmung auch mit europäischem und Völkerrecht umsetzen zu können. An dem nun seit fast sieben Jahren praktizierten Verfahren sollte daher festgehalten werden, um den gewünschten schnellen Ausbau der Windkraftnutzung auf den neuen Potentialflächen umzusetzen. Ein Wechsel in der Genehmigungspraxis, die sich z.B. an den Neuregelungen des Bundesnaturschutzgesetzes ausrichtet, würde dagegen eine Reihe neuer Fragen aufwerfen, die zu Verzögerungen in den Genehmigungsverfahren bis hin zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führen dürften. Für den Naturschutz ist es nämlich nicht akzeptabel, wenn um des Deutschland-Tempos Willen beim Ausbau der Erneuerbaren gleich auch der Turbo zum Abbau der Biodiversität eingeschaltet wird. Das gilt erst recht, wenn Lösungen verfügbar sind, die beide Belange sach- und rechtskonform in Einklang bringen.

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