Support

Lorem ipsum dolor sit amet:

24h / 365days

We offer support for our customers

Mon - Fri 8:00am - 5:00pm (GMT +1)

Get in touch

Cybersteel Inc.
376-293 City Road, Suite 600
San Francisco, CA 94102

Have any questions?
+44 1234 567 890

Drop us a line
info@yourdomain.com

About us

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit.

Aenean commodo ligula eget dolor. Aenean massa. Cum sociis natoque penatibus et magnis dis parturient montes, nascetur ridiculus mus. Donec quam felis, ultricies nec.

DE
Östringer Weg 18, 49090 Osnabrück

Empfehlungen für eine sachgerechte und rechtskonforme Definition zur Anwendung bei der Bewertung und Bewältigung von Eingriffen in Natur und Landschaft

Mauereidechsen - streng geschützt als Tierart des Anh. IV FFH-Richtlinie (Foto: J. Mayer)

Jürgen Trautner, Heinrich Reck, Johannes Mayer und Klaus Müller-Pfannenstiel

Der derzeitige Fokus bei der Einordnung v. a. „besonders planungsrelevanter Arten“ auf ihren europarechtlich begründeten Schutzstatus führt dazu, dass der Schutz sehr vieler anderer gefährdeter Arten, darunter auch solcher, für die Deutschland besondere Schutzverantwortung hat, vernachlässigt wird. Insoweit wird hierdurch die Sicherung der Biologischen Vielfalt im Rahmen der Eingriffsbewältigung gefährdet. Dies gilt auch, soweit der funktionale (arten- und populationsbezogene) Lebensraumverbund nicht ausreichend berücksichtigt wird. Rechtlich und fachlich ist eine sachgerechte Berücksichtigung aller wildlebenden Tiere, der erforderlichen Wanderungen von Tieren zwischen Lebensräumen und der Funktionen dieser Tiere im Naturhaushalt u. a. dahingehend gefordert, ausreichend Lebensräume bzw. ausreichenden Biotopverbund für die Sicherung der Artenvielfalt bzw. überlebensfähiger Populationen bereit zu stellen. Dem jeweiligen Gefährdungsgrad kommt hierbei im Rahmen der Planung ebenso wie bei der Abwägung (auch etwa im Fall unlösbarer Zielkonflikte oder bei der Bewertung der Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen) besondere Bedeutung zu. Hier sind entsprechende Daten regelmäßig entscheidungserheblich. Bei der Auswahl besonders planungsrelevanter Tierarten stehen neben gefährdeten Arten solche mit besonderer Bedeutung für den Lebensraumverbund, mit Schlüsselfunktionen für Lebensraumqualität und -dynamik sowie seltene Arten mit vorhabenbezogener Gefährdung naturschutzfachlich im Mittelpunkt. Hinzu kommen Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie, europäische Vogelarten und charakteristische Arten von Lebensräumen des Anhangs I der FFH-Richtlinie im arten- oder gebietsschutzrechtlichen Kontext sowie zur Vermeidung von Umweltschäden, soweit diese Arten nicht ohnehin bereits zu den gefährdeten zu rechnen sind. Innerhalb dieser Gruppen kommt Arten, für die Deutschland eine erhöhte Verantwortlichkeit für ihren weltweiten Schutz innehat, eine nochmals herausgehobene Bedeutung zu, jedenfalls soweit bereits eine Gefährdung vorliegt oder projektbezogen eintritt. Die zu berücksichtigende Auswahl wird durch verschiedene grundsätzliche Aspekte (etwa Kenntnisstand zu Artengruppen, Repräsentanz durch allgemeine Biotopschutz- und Entwicklungsmaßnahmen) begrenzt und fallspezifisch durch naturräumliche Gegebenheiten sowie Projekteigenschaften modifiziert. Zur Auswahl von Tierarten und Tierartengruppen und zu sonstigen Indikatoren der Biologischen Vielfalt, die im Rahmen der Eingriffsbewältigung erfasst werden müssen, um die planungsrelevanten Artenvorkommen und Funktionen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erkennen oder zu berücksichtigen, liegen teils bereits praktikable und angemessene Vorschläge vor. Diese sind jedoch in einen modifizierten Gesamtrahmen zu stellen, zu aktualisieren und durch spezifische Referenzlisten zu ergänzen. Auch bisher empfohlene Erfassungsmethoden können teilweise anzupassen sein. Hierzu werden aktuell im Hinblick auf die verbesserte Berücksichtigung des Schutzes von Insekten (Vorhaben PLAIN) und auf die Sicherung funktionsfähiger ökologischer Netze (Vorhaben LEP) Beiträge erarbeitet.

Die Langfassung können Sie hier lesen.

Hier können Sie übrigens den monatlichen E-Mail-Rundbrief bestellen!

Zurück

Copyright 2024. Umweltforum Osnabrücker Land e.V.

Einstellungen gespeichert
Sie haben die Kontrolle über Ihre Daten

Wir und unsere Geschäftspartner nutzen Technologien wie Cookies dazu, personenbezogene Informationen für verschiedene Zwecke zu sammeln, darunter:

  • Erforderlich
  • Externe Medien
  • Statistik


Wenn Sie auf „Akzeptieren“ klicken, erteilen Sie Ihre Einwilligung für alle diese Zwecke. Sie können auch entscheiden, welchen Zwecken Sie zustimmen, indem Sie das Kästchen neben dem Zweck anklicken und auf „Einstellungen speichern“ klicken.
Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie auf das kleine Symbol unten links auf der Webseite klicken.