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Fehlerhafte Abgrenzung des FFH-Gebietes „Garnholt“

Dr. Matthias Schreiber

Die Meldung des FFH-Gebietes „Garnholt“ im Landkreis Ammerland hat eine besondere Geschichte und geht auf die Anfänge der Meldungen zum europäischen Schutzgebietsnetz „Natura 2000“ zurück. Auslöser war die stark defizitäre Meldung von FFH-Gebieten in der atlantischen Region Deutschlands, die Deutschland bei den Bewertungstreffen der EU-Kommission 2002 bescheinigt wurde. Defizite waren für die überwiegende Zahl an Lebensraumtypen (LRT) des Anhangs I und der Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie festgestellt worden, u.a. auch für den Lebensraumtyp 9160 (Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald [Stellario-Carpinetum]), für den Niedersachsen dieses Gebiet insbesondere ausgewählt und nachgemeldet hatte.

Der Standarddatenbogen (SDB), das amtliche Meldedokument zu diesem Gebiet, weist bis heute folgende LRT-Zusammensetzung aus:

LRT

Meldung 2005

Aktueller SDB

6430

-

0,05 ha

9160

25 ha

24,2 ha

9190

-

5,7 ha

91E0

2 ha

0,3 ha

Die Abweichung gegenüber der ursprünglichen Meldung aus dem Jahr 2005 betrifft vor allen Dingen den prioritären LRT 91E0*, der nun in einem geringeren Bestand auftreten soll. Neu hinzugekommen sind die LRT 6430 und 9190.

Abweichende, aktuelle Kartierungen

Mittlerweile liegen allerdings neue Kartierungen über die Verteilung und Häufigkeit der Lebensraumtypen im FFH-Gebiet „Garnholt“ vor (in der Tabelle: „Bestand PFB“), sie wurden im Zuge der Planung des A20-Abschnitts bei Westerstede erhoben. Das FFH-Gebiet wurde mittlerweile außerdem als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Die neuen Erkenntnisse weichen von der bisherigen Meldung deutlich ab.

LRT

Meldung 2005

LSG-VO

Aktueller SDB

Bestand PFB

6430

-

Fehlt

0,05 ha

-

9160

25 ha

Keine Fläche

24,2 ha

12,6 ha

9190

-

Fehlt

5,7 ha

8,28 ha

91E0

2 ha

Keine Fläche

0,3 ha

7,3 ha

Für die LRT 9190 und 91E0* aufgedeckten Abweichungen dürften für die EU-Kommission kein Problem darstellten, denn der Bestand ist größer als der gemeldete. Umso kritischer zu sehen ist jedoch die Halbierung bei 9160, denn dieser LRT war maßgeblicher Grund für die Nachmeldung. Die seinerzeit gemeldeten Gebietsbestände waren Grundlage für die Entscheidung der EU-Kommission, das seinerzeit noch anhängige Vertragsverletzungsverfahren einzustellen. Wenn der Bestand ausgerechnet des defizitären LRT tatsächlich aber nur noch die Hälfte der seinerzeitigen Meldung umfasst, entfällt die „Geschäftsgrundlage“ für die Einstellung des Verfahrens. Genau solche nachträglichen Änderungen in den Bestandszahlen sind Gegenstand der jüngsten Klage der EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof, in dem es um den Schwund der LRT 6510 und 6520 in den deutschen FFH-Gebieten geht.

Es gibt aber nicht nur Unstimmigkeiten hinsichtlich der Bestände an Lebensraumtypen, sondern auch bei der Grenzziehung des Gebietes, wie die nachfolgende Abbildung verdeutlicht: Es werden nicht alle Flächen durch das LSG geschützt, die auch gemeldet wurden.

Neuabgrenzung für das FFH-Gebiet „Garnholt“ erforderlich

Und noch ein Defizit ist offensichtlich: Weder die eine noch die andere Abgrenzung ist fachlich vertretbar, denn sie zerschneiden willkürlich die tatsächlich im Gelände festgestellten LRT-Flächen. Betroffen sind davon sogar prioritäre LRT. Die Abbildung 3 zeigt dagegen eine Abgrenzung auf, die die festzustellenden Defizite insbesondere hinsichtlich des LRT 9160 wenigstens weitgehend behebt. Nimmt man die als Entwicklungsflächen einzustufenden Bereiche (kariert) hinzu, verbleiben keine Lücken mehr. Andere fachlich sinnvolle Möglichkeiten zur Erfüllung der mit der Meldung des Gebietes „Garnholt“ eingegangenen Meldeverpflichtungen sind nicht erkennbar. Findet eine solche Anpassung nicht statt, sind auch Pläne und Projekte im Umfeld der Gebiete nicht angemessen zu beurteilen.

Hier ist der niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz gefordert, der lt. Themenliste auf der Homepage im Unterpunkt 9 und dort im Unterpunkt 4 auch für Natura 2000-Gebiete zuständig ist. Er muss die Versäumnisse seiner Vorgänger (Sander, FDP; Wenzel, Bündnis 90/Grüne; Lies, SPD) beim Gebiet „Garnholt“ (wie bei anderen Gebieten auch) umgehend aufarbeiten. So ganz nebenbei: Wer genau hinschaut, wird zu dem Ergebnis kommen, dass der Minister mit der Erledigung seiner ureigensten Zuständigkeiten örtlichen Verkehrsinitiativen mehr hilft als mit unverbindlichen Solidaritätsbekundungen gegen Autobahnbauten durch Moore und freudige Erwartungen auf Neujahrsempfänge der Grünen in Stade, bei denen man Abschied von Autobahnen nehmen wollte (Twittereinträge vom 23.01. und 24.01.2023). Zum letzten Punkt wissen wir mittlerweile, es kam ganz anders ...

Weitere Beispiele zu fehlerhaft abgegrenzten Natura 2000-Gebieten:

Erhebliche Defizite beim Schutz niedersächsischer Vogelschutzgebiete

Das FFH-Gebiet „Aller“ – so kann europäischer Naturschutz nicht funktionieren!

Müssen viele Verordnungen für FFH-Gebiete nachgebessert werden?

Schutzgebietsausweisung von FFH-Gebieten vor dem Europäischen Gerichtshof

FFH-Gebiet "Gehn": Eigenartige Grenzverschiebungen

Schutz für das FFH-Gebiet „Gehn“ leere Hülle

Vom Schrumpfen der FFH-Gebiete in Niedersachsen

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