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Östringer Weg 18, 49090 Osnabrück

„Fortschritt der Umsetzung der priorisierten Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasen“

Dr. Matthias Schreiber

2021 hatte der Landkreis Osnabrück einen Strategieprozess „Klimaschutzszenarien 2.0“ zur Neuausrichtung der Klimaschutzaktivitäten des Landkreises Osnabrück ausgerichtet. Darauf verweist einleitend eine Vorlage für die Setzung des Ausschusses für Umwelt und Energie des Osnabrücker Kreistages am 08.12.2022. In diesen Prozess seien Politik, Verwaltung, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft eingebunden gewesen (bemerkenswerterweise waren die örtlichen Umweltverbände allerdings nicht einbezogen gewesen).

In der Unterlage berichtet die Kreisverwaltung über den Sachstand einzelner Maßnahmen:

Unter Punkt 1 geht die Vorlage auf die Umsetzung von Moorschutz auf kreiseigenen, öffentlichen und privaten Flächen ein. Für die gerade erst angelaufenen Maßnahmen im „NSG Venner Moor“ sieht der Landkreis aktuell noch keine Grundlage, um eine sichere Aussage zu den Einsparpotenzialen machen zu können.

Für das Dievenmoor führt der Landkreis aus: „Die THG-Emissionen aus dem ca. 200 ha große NSG Dievenmoor betragen laut eines Gutachtens der Hofer & Pautz GbR von 2020 jährlich etwa 2.100 t CO2äq. Das Gutachten sieht eine Reduktion der Emissionen um 1.000 t als erreichbar an. Weitergehende Reduktionen werden durch die Heterogenität des Geländes und die komplexen Grundwasserverhältnisse erschwert. Die Herstellung einer THG-Senke ist erst über sehr lange Zeiträume hinweg zu erwarten.“

Für den Ausbau von PV-Anlagen auf den Dächern der kreiseigenen Gebäude bilanziert die Verwaltung für den Bereich der BBS Brinkstraße für die – geplante – Photovoltaikanlage ein jährliches Einsparpotenzial von „73.760 kg/Jahr“ (man beachte die Einheiten).

Ein weiterer Punkt behandelt die Potenziale des Einsatzes von PV-Anlagen auf versiegelten Flächen. Genauere Angaben sind hier jedoch nicht möglich: „Eine konkrete Berechnung eingesparter Tonnen CO2 kann nur auf Projektebene, bezogen auf eine konkrete Anlage erfolgen.“

Allgemeiner bleiben auch die Potenziale, die sich aus der Nahwärmenutzung ergeben: „Eine konkrete Berechnung eingesparter Tonnen CO2 kann nur auf Projektebene, bezogen auf eine konkrete Anlage erfolgen. Ein Projekt wie die Abwärmenutzung in Venne spart ca. 1.100 t/a CO2. Gegenüber konventionellen Versorgungskonzepten ein.“

Punkt 5 schließlich soll „Kurzfristige Handlungsmöglichkeiten im eigenen Wirkungskreis identifizieren und umsetzen.“ Aber auch hier fällt die Bilanz verhalten aus: „Aufgrund der vielfältigen Betrachtungsgegenstände ist zum heutigen Zeitpunkt noch keine Quantifizierung möglich. Im Rahmen der Bearbeitung können für einige der Bereiche klare THG-Mengen berechnet werden, die dann in Bezug zu einem Ausgangspunkt gesetzt werden können. Die Quantifizierung ist Teil des Arbeitsprogramms und soll wo möglich auch maßnahmenbezogen ermittelt werden.“

Kurzbewertung der Ergebnisse

Es ist gut, dass eine erste Zwischenbilanz vorgelegt wird, auch wenn konkrete Minderungen bisher praktisch nicht vorzeigbar sind, was mit der Länge von Planungsprozessen oder z.B. auch der Komplexität von Maßnahmen bei der Moorrenaturierung zu tun hat. Nimmt man die konkreten Zahlen aus der Vorlage zusammen, so wird für das NSG Dievenmoor die Freisetzung von CO2 künftig von 2100 auf 1000 t reduziert, ein bescheidenes Ergebnis für eine Landschaftsform, die eigentlich eine absolute CO2-Senke sein sollte. Die Minderung um jährlich 74 t durch PV auf der BBS Brinkstraße muss noch realisiert werden. Die bisherige Bilanz sollte deshalb vor allen Dingen Ansporn sein, die Anstrengungen zu verstärken.

Will der Landkreis tatsächlich nennenswerte Reduzierungen von Treibhausgasen erreichen will und das kurzfristig, um nicht 2030 am Erreichen von Kipppunkten Mitverantwortung zu tragen, muss er Potenziale an anderer Stelle und in ganz anderer Größenordnung ausschöpfen. Dies wird allein am Beispiel des schon angesprochenen NSG „Dievenmoor“ deutlich, in dem noch bis 2030 ein Vielfaches des (künftig) Eingesparten durch genehmigte Abtorfungen freigesetzt werden wird.

Verwiesen sei auf die Abtorfungen im Großen Moor allgemein, an dem der Landkreis Osnabrück einen nennenswerten Anteil hat. Nimmt man alle laufenden, beantragten und zu erwartenden Abtorfungen auf sogenannten Vorrangflächen für die Abtorfung nach den Raumordnungsprogrammen zusammen, dann geht es um 4.500.000 t CO2, die auf diesem Wege noch über Jahrzehnte freigesetzt werden dürfen oder freigesetzt werden sollen. Durch Rücknahme der bestehenden Genehmigungen und den Verzicht auf neue Genehmigungen würden hier bisherige Freisetzungen von CO2 in ganz anderen Größenordnungen und kurzfristig vermieden. Für eine Finanzierung sollten sich Industrieunternehmen gewinnen lassen, die händeringend nach Möglichkeiten suchen, um ihre Produkte als klimaneutral bewerben zu können. Die grünen Regierungsbeteiligungen auf Landesebene und im Bund sollten hier zusätzlichen Rückenwind geben.

Durch ein kurzfristiges „Verstopfen“ der CO2-Quelle „Abtorfung“ würde die Kreisverwaltung Zeit gewinnen, um den erst längerfristig wirksamen Ansätzen aus seinem Strategieprozess den nötigen Schwung zu verleihen.

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