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Ein paar Klarstellungen
FFH-Gebiet durchschneiden.
Matthias Schreiber
Bekanntlich hat die Europäische Kommission am 25.09.2026 die in der Region lange erwartete Stellungnahme zur geplanten A33-Nord durch das FFH-Gebiet „Fledermaus-Lebensraum bei Osnabrück“ abgegeben. Darüber wurde hier und in der Neuen Osnabrücker Zeitung mehrfach berichtet.
Insbesondere die jüngste Berichterstattung in der NOZ vom 07.10.2026 bedarf einiger Klarstellungen und Hinweise, wo auch für die breite Leserschaft ruhig noch einmal genauer nachgefragt werden sollte.
Zuerst einmal: Das Umweltforum hat eine stadtnahe Trasse im Erörterungstermin nicht vorgeschlagen Das könnte womöglich zu dem Schluss führen, man würde eine solche Variante im Zweifelsfalle als ökologisch weniger schädlich begrüßen oder wenigstens akzeptieren. Das ist jedoch mitnichten der Fall, eine Verlängerung der A33-Nord als Nordostumgehung Osnabrücks lehnt das Umweltforum generell ab. (sofern ein anderer Eindruck entstanden sein sollte, sei das hiermit klargestellt). Das Umweltforum hat stattdessen in Erinnerung gerufen, dass die Autobahn GmbH bisher „ihren Job“ nicht richtig gemacht hat, weil deren Alternativenprüfung eine stadtnahe Trasse gar nicht umfasst, obgleich sie seit Jahrzehnten auf dem Tisch liegt.
In den Medien wurde wiederholt auf eine ach so lange Prüfungsphase verwiesen („18 Monate für EU-Prüfung der A33-Nord bei Osnabrück: Eine Entscheidung ist überfällig!“). Bei vielen Lesern und Leserinnen entstand der Eindruck, die EU-Kommission stehe ich auf der Bremse. Abgesehen davon, dass es angesichts der aktuell aufgeheizten Zeiten nicht förderlich ist, durch solche Zuspitzungen Misstrauen in grundsätzlich funktionierende Institutionen zu bestärken, anstatt auch einmal auf die Suche nach den Ursachen für die Dauer der Prüfung zu gehen: Dann sollte man wenigstens klarstellen, welche Stelle für „Verzögerungen im Betriebsablauf“ die Verantwortung trägt. Und da wird man bei der Lektüre der Stellungnahme schnell fündig. Denn bereits auf S. 1 findet sich der Hinweis, dass Deutschland die letzten Unterlagen am 02.07.2026 überreicht hat, also nicht einmal drei Monate vor Übermittlung der Stellungnahme.
Klarzustellen ist auch, dass die Tempobeschränkung auf 100 km/h keine Forderung aus Brüssel war, sondern bereits Bestandteil des Antrages. Die Bedingung der EU-Kommission auf S. 9 lautet dagegen: „Als Schadensbegrenzungsmaßnahme wird eine effiziente Geschwindigkeitsbeschränkung im Neubauabschnitt eingeführt, wie von den deutschen Behörden vorgeschlagen“. Ob das Maß allerdings bereits bei Tempo 100 km/h erreicht ist, wird ggf. Gegenstand der gerichtlichen Auseinandersetzung sein. Zumutbar wäre immerhin auch die Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen mit weiteren Minderungseffekten für das Schutzgebiet. Wenn dadurch die Fläche, die dann noch von zu hohen Schadstoffeinträgen betroffen ist, deutlich reduziert wäre oder auf null sinken würde, dann sollte dies zumutbar sein, wobei das allerdings wiederum die Kosten-Nutzen-Relation weiter verschlechtern würde.
Keine Änderungen der Planunterlagen?
Abb. links: Kreuzungsbereich Haster Weg / Vehrter Landstraße mit einem völlig überdimensionierten Ausbau.
Die Planfeststellungsbehörde gibt sich laut NOZ zuversichtlich, nach der Stellungnahme der EU-Kommission an den Planungen nichts mehr ändern zu müssen. Daran darf gezweifelt werden und erscheint eher wie das Pfeifen im dunklen Wald des Wiehengebirges!
Bei Großprojekten wie der A33-Nord müssen zuerst einmal alle „sich aufdrängenden“ Alternativen gründlich geprüft werden. So sieht es schon aus dem allgemeine Planungsrecht vor. Bereits nach diesem Maßstab wäre eine stadtnahe Variante zu prüfen gewesen. Das wird allein schon deshalb deutlich, weil ältere Planungen offenbar sogar schon einmal die Vehrter Landstraße als vierspurige Nordostumgehung von Osnabrück in den Blick genommen hatten. Als lebendes Denkmal dieser Überlegungen lassen sich die für den derzeitigen Bedarf viel zu üppig ausgebauten Kreuzungen B68 – Vehrter Landstraße an der Haster Mühle in Osnabrück und an der Kreuzung Vehrter Landstraße – Haster Weg/Haneschstraße besichtigen. So dimensioniert ausgebaute Kreuzungen machen nur Sinn, wenn hier mal ernsthaft mehr geplant war!
Ist ein europäisches Schutzgebiet betroffen, verschärft sich jedoch der Prüfmaßstab deutlich. Alternativen müssen sich nicht nur aufdrängen, sie müssen lediglich zumutbar sein. § 34 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz legt dazu fest, dass ein Vorhaben nur zugelassen werden darf, „soweit … zumutbare Alternativen, den mit dem Projekt verfolgten Zweck an anderer Stelle ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen zu erreichen, nicht gegeben sind.“ Mit einer Alternative dürfen nach der Rechtsprechung sogar Abstriche bei der Zielerreichung des Vorhabens verbunden sein, wenn dadurch die erhebliche Beeinträchtigung eines FFH-Gebietes vermieden werden kann.
Was ist zumutbar bzw. unzumutbar?
Sicher unzumutbar wäre vermutlich, wenn für eine Autobahnvariante ein Wohngebiet mittig durchschnitten oder ein historisches Schloss abgerissen werden müsste. Schwierig dürfte es auch werden, wenn die Zone 1 eines Wasserschutzgebietes durchschnitten würde. Auch die Kosten oder eine deutlich längere Trasse können eine Rolle spielen. Die EU-Kommission hat die Mehrlänge von 68 % bei der „großen Nordostvariante“ als Ablehnungsgrund Deutschlands akzeptiert.
Misst man daran eine stadtnahe Variante, dann greifen diese Einwände allesamt nicht. Vor allem aber kommt sie ohne Beeinträchtigung des FFH-Gebietes „Fledermauslebensraum Wiehengebirge bei Osnabrück“ oder eines anderen FFH-Gebietes aus:
- Die neu zu bauende Trasse fiele wesentlich kürzer aus.
- Die Kosten wären mutmaßlich deutlich niedriger, zumal als Kostentreiber die vielen Naturschutzmaßnahmen im FFH-Gebiet beklagt werden. Sie könnten zu großen Teilen entfallen.
- Wasserschutzgebiete werden in geringerem Umfang betroffen, gleiches gilt für Landschaftsschutzgebiete.
- Schlösser stehen nicht im Wege.
- Siedlungen müssen nicht durchschnitten werden.
- Im Gegensatz zur Vorzugstrasse kommt man ohne „Häusertreffer“ aus.
- Beim Erörterungstermin am 27.10.2025 führte die Autobahn GmbH gegen die große Nordostalternative an, die verkehrlichen Effekte seien umso größer, je näher die Trasse an der Stadt verlaufe.
Dass auch eine stadtnahe Variante nicht ohne Beeinträchtigungen von Erholungsräumen und Verlärmung der Landschaft auskommt, ist in unserem dicht besiedelten Raum unvermeidlich. Aber warum das für den Grutthügel oder Haste anders zu bewerten sein sollte als derzeit für Icker oder Rulle, ist nicht ersichtlich, zumal die Minderausgaben für eine stadtnahe Trasse Mittel für die Lärmminderung freisetzen würde (z.B. teilweise Einhausung wie in Dissen).
Deshalb: Für eine fehlerfreie Planfeststellung führt an einer gründlichen Prüfung stadtnaher Varianten unter Beachtung der Maßstäbe des europäischen Gerichtshofes kein Weg vorbei. Sie wird sich sogar als vorzugswürdig erweisen!
Was folgt für die weitere politische Diskussion in der Region?
Wer also weiter für eine Nordostumgehung von Osnabrück trommelt, wird am Ende eine stadtnahe Variante ernten, weil die durch das FFH-Gebiet unzulässig ist. Wer dagegen keine stadtnahe Trasse möchte, der möge sich bald für andere verkehrliche Lösungen wie die wiederholt vorgeschlagene Ertüchtigung der A30 einsetzen. Stattdessen zu hoffen, die geforderte Prüfung einer stadtnahen Variante sei nichts anderes als ein im Weiteren aber folgenloses Verzögerungsmanöver, sollte sich nicht täuschen. Wird das Verfahren nicht gestoppt und die Planfeststellungsbehörde stellt die stadtnahe Variante als die verträglichere fest, werden dagegen nur wenige handfeste rechtliche Argumente ins Feld zu führen sein.
Wir sollten das Festhalten an einer Jahrzehnte alten Planung aus den Fantasiezeiten des unbegrenzten Wachstums endlich als aus der Zeit gefallen anerkennen. Wir nehmen stattdessen mehr und mehr eine beängstigende und weiter zunehmende Erderhitzung und einen irreparablen und fortschreitenden Schwund der Biodiversität wahr, die kaum angegangen werden. Hinzu kommen multiple gesellschaftliche Krisen (Finanzen, Demografie, Bedrohung von außen, Erosion des gesellschaftlichen Zusammenhalts). Ressourcen und Möglichkeiten zu deren Bewältigung aber sind endlich. Anstatt die Klima- und Biodiversitätskrise unter weiterer Überdehnung der Grenzen des Finanzierbaren zu verschärfen, muss beim Neubau von Infrastruktur eine Beschränkung her, so, wie es die Politik derzeit vielen in der Gesellschaft auch sonst zumutet. Die Region Osnabrück könnte hier ein Signal setzen und dem Bundesverkehrsminister einen Verzicht auf die A33-Nord empfehlen. Osnabrück könnte stattdessen nach kreativen Lösungen „im Bestand“ suchen, anstatt ohne Rücksicht auf Klima, Biodiversität und Finanzen auf eine Lösung „mit Goldrand“ zu setzen, die uns am Ende mindestens eine Viertelmilliarde (250.000.000) € kosten würde!
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