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Östringer Weg 18, 49090 Osnabrück

Die Vorgeschichte

Andreas Peters

Am 19.08.2020 hatte das Umweltforum Osnabrücker Land e.V. Klage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Landkreises Osnabrück erhoben, die den Betrieb eines „4 x 4 Geländeparks“ auf dem Gebiet des ehemaligen Bundeswehrstandorts in Fürstenau zuließ. In der Klageschrift wurde die unzureichende Berücksichtigung des Artenschutzes geltend gemacht, weil es durch den Fahrbetrieb mit Geländefahrzeugen zur Tötung z.B. von Kreuzkröte, Kleiner Wasserfrosch oder Zauneidechse kommen könnte – alles Arten, die streng nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) geschützt sind. Außerdem waren erhebliche Störungen verschiedener europäischer Vogelarten nicht ausgeschlossen.

Nachdem zwischenzeitlich Verhandlungen mit dem damaligen Betreiber stattgefunden hatten, bei denen eine gütliche Einigung durch allerlei Nachbesserungen der Genehmigung kurz vor dem Abschluss standen, wurde Ende 2021 bekannt, dass der bisherige Betreiber das Gelände veräußern hat. Kontakte zum neuen Eigentümer brachten keine Ergebnisse hinsichtlich der Übernahme der fast fertigen Vereinbarung. Deshalb fand am 30.08.2022 die mündliche Verhandlung beim Verwaltungsgericht Osnabrück statt.

Das Urteil

Das Verfahren brachte für das Umweltforum das maximal mögliche Ergebnis, wie der Pressemitteilung des Gerichtes zu entnehmen ist. Darin heißt es u.a.:

„Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts hat diese Genehmigung für rechtswidrig erachtet und aufgehoben, da sowohl die Bebauungspläne der Stadt Fürstenau und der Gemeinde Bippen unwirksam seien als auch die Genehmigung selbst an materiellen, einer Heilung nicht zugänglichen Fehlern leide. Bei den Bebauungsplänen hat die Kammer sowohl formelle Fehler erkannt als auch darauf abgestellt, dass die Bebauungspläne nicht geeignet seien, städtebauliche Spannungen zu beseitigen. So litten die Bebauungspläne aufgrund der in den von ihnen erfassten Gebieten vorkommenden und streng geschützten Amphibien und Reptilien sowie streng geschützten Brutvögel an einem dauerhaften Vollzugsdefizit. Zudem seien nicht alle erforderlichen Unterlagen ausgelegt worden. Die Umweltbelange seien bereits von den beiden Gemeinden nicht hinreichend ermittelt worden. Ein geschütztes Biotop sei rechtswidrigerweise als Verkehrsfläche für Geländefahrzeuge festgesetzt worden. An den identischen Fehlern leide auch die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Landkreises Osnabrück.“

Ein erfreuliches Ergebnis

Dass dieses Urteil für den Naturschutz höchst erfreulich ist, liegt auf der Hand. In Zeiten eines dramatischen Artenverlustes hat geltendes Recht zum Schutz der Natur die Oberhand behalten und es wurde erreicht, dass wenigstens hier die natürlichen Lebensgrundlagen nicht weiter „unter die Räder kommen“.

Schwer nachvollziehbar ist dagegen die von Herrn Georg Dobelmann darüber zum Ausdruck gebrachte Enttäuschung. Denn er hatte früher in der Presse selbst betont, dass er keinen Offroad-Park in der genehmigten Form plant. Dann aber braucht er die Genehmigung auch nicht. Generell gilt: Ein Gelände, das lediglich dem Zweck dient, dass „Große Jungs“ ihre Autos mal so richtig dreckig machen können und dabei nur zum Spaß große Mengen Benzin vergeuden, ist vollkommen entbehrlich,. Derartige Vergnügungen sind angesichts von Klimakrise und kriegsbedingter Energieknappheit völlig unangemessen. Man stelle sich einmal vor: Ohne die Klage wäre dieser „Spaß“ in diesem Sommer durch den Tankrabatt der Bundesregierung sogar noch subventioniert worden.

Wie geht es weiter?

Die Kritik des Neueigentümers, er sei mit seinem Anliegen beim Umweltforum „auf taube Ohren“ gestoßen, ist unberechtigt. Gemeinsam mit dem Landkreis Osnabrück und den früheren Betreibern des Geländeparks hat das Umweltforum seit Juni 2018 den Entwurf einer Vereinbarung zur gütlichen Beilegung des gerichtlichen Streitverfahrens erarbeitet. Bereits im Januar 2022 ist das Umweltforum von sich aus an Herrn Dobelmann herangetreten, woraufhin der sich bis Ende März eine Prüfungsfrist erbeten habe. Herrn Dobelmann wurde der Vergleichsentwurf dann Anfang April 2022 zur Kenntnis gegeben. Die am 23. Mai 2022 erfolgte Rückfrage, ob er hinsichtlich des Entwurfs der Vereinbarung noch Klärungsbedarf sähe, ließ Herr Dobelmann unbeantwortet und äußerte sich auch während des gerichtlichen Verfahrens nicht zur Sache. Es mag sein, dass ein Geschäftsmann „Besseres zu tun (hat), als sich mit solchen Klagen auseinanderzusetzen“, nur darf er sich dann über das Ergebnis nicht wundern.

Im Übrigen erlaubt sich das Umweltforum im Anschluss an die von Herrn Dobelmann getroffene Aussage den Hinweis, dass sich „richtige Männer an einen Tisch setzen“, aber erst dann, wenn sie wissen, worüber sie sprechen sollen. Das Umweltforum ist stets zu Gesprächen bereit, dies aber erst, wenn der Gesprächspartner klare Vorstellung im Hinblick auf die von ihm verfolgten Interessen entwickelt hat. Für Umwelt- und Naturschützer, die sich ehrenamtlich in ihrer Freizeit um den Schutz der Natur bemühen, ist die Zeit zu knapp, um für Unternehmer, die offenbar überhastet eine Immobilie erworben haben, in einer inhaltlich und rechtlich komplizierten Gemengelage überhaupt erst einmal ein tragfähiges Konzept zu entwickeln.

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