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Neuer Fachbeitrag „Wird das Mähwiesenurteil des EuGH zum Weckruf?“ in „Naturschutz und Landschaftsplanung“ – dringender Handlungsbedarf für Deutschland

Laura Sophia Apel

In der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift „Naturschutz und Landschaftsplanung“ (57 (11) 2025) widmet sich ein Beitrag einer fachlichen Analyse des jüngsten Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) (C-47/23) vom 14. November 2024 gegen Deutschland. Das sogenannte Mähwiesenurteil bescheinigt gravierende Defizite beim Schutz der artenreichen Mähwiesen (siehe bereits hier). Der Gerichtshof stellte strukturelle und allgemeine Defizite bei der Umsetzung der FFH-Richtlinie durch Deutschland fest. Im Fokus stehen die erheblichen Flächenverluste bei den Lebensraumtypen (LRT) Magere Flachland-Mähwiesen (6510) und Berg-Mähwiesen (6520).

Der Beitrag „Wird das Mähwiesenurteil des EuGH zum Weckruf? - Analyse zum Verfahren C-47/23 und Ausblick auf weitere Lebensraumverluste im deutschen Natura-2000-Netz“ geht auf die wesentlichen Punkte der Klageschrift der EU-Kommission ein und beleuchtet die Methodik der Kommission zur Feststellung von Flächenverlusten. Anschließend wird dieser Ansatz auf weitere Lebensraumtypen (LRT 4030, 5130, 6410, 6430, 7110*, 7120, 9110, 9130, 9170, 9190 und 91E0*) übertragen, um zu zeigen, dass die Defizite bei LRT 6510 und 6520 keine Einzelfälle sind, sondern Ausdruck struktureller Probleme im deutschen Schutzgebietsmanagement. Der Beitrag liefert damit eine fundierte Analyse und einen deutlichen Appell an Politik und Verwaltung, das Natura-2000-System endlich wirksam umzusetzen.

Das deutsche Schutzgebietsnetz erweist sich als Sanierungsfall“, so das Fazit der Autoren. „Ohne verbindliche Maßnahmen, klare Schutzregelungen und ein systematisches Monitoring wird Deutschland seinen Verpflichtungen nicht nachkommen können.“

Stadt und Landkreis Osnabrück sind ebenfalls betroffen

Brennholzgewinnung im Schutzgebiet (Foto: LS Apel)

Abbildung 6 auf Seite 29 des Beitrags zeigt einen blauen Punkt im Landkreis Osnabrück. Dabei handelt es sich um den Verlust von über 23 ha des Lebensraumtyps 91E0* im FFH-Gebiet „Bäche im Artland“ (eigene Auswertung der Daten aus dem Artikel). Die dem Artikel zugrunde liegenden Daten weisen für das Gebiet „Bäche im Artland“ zudem Verluste der Lebensraumtypen 9110 und 9190 aus. Im Gebiet „Obere Hunte“ werden Verluste der Lebensraumtypen 9110 und 91E0* verzeichnet.

Auch für Landkreis und Stadt Osnabrück ergibt sich grundsätzlicher Handlungsbedarf:

  • Aktualisierung der FFH-Gebietsabgrenzungen nach fachlichen Gesichtspunkten (siehe bereits Beiträge zu den FFH-Gebieten Düte und Gehn).
  • Überprüfung und Anpassung der Schutzgebietsverordnungen zur stärkeren rechtlichen Sicherung von Nutzungsbeschränkungen (z. B. Holzeinschlag, Mahdzeitpunkte, Düngung, Entwässerung). Pauschale Ausnahmen, insbesondere für Land- und Forstwirtschaft, sollten neu bewertet werden (siehe bereits Beiträge zu den FFH-Gebieten Bäche im Artland und Teutoburger Wald, Kleiner Berg).
  • Einführung eines verbindlichen Monitorings der Flächenentwicklung, um Verschlechterungen frühzeitig zu erkennen und Gegenmaßnahmen einzuleiten.
  • Kritische Überprüfung pauschaler Schwellenwerte in FFH-Verträglichkeitsprüfungen, insbesondere bei der Bewertung sogenannter Bagatellen.

Weitere Hinweise zu den Osnabrücker Defiziten im Habitatschutz finden sich bereits hier:

Natura 2000 in Wäldern (Teil 2)
FFH-Gebiet "Gehn": Eigenartige Grenzverschiebungen
FFH-Gebiet „Wiehengebirge“ – der Schutz forstlicher Interessen steht im Zentrum

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