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„Großschilfpolder kommt und wird mit 65,3 Millionen Euro bis 2030 finanziell abgesichert“
Dr. Matthias Schreiber
So war eine Pressemitteilung des niedersächsischen Umweltministeriums vom 13.07.2026 überschrieben. Dort heißt es weiter:
„Als zweitgrößter See Niedersachsens hat der Dümmer in den vergangenen Jahrzehnten unter verschiedenen Einflüssen gelitten. Hauptproblem sind die starken Nährstoffeinträge in das Flachgewässer. Mit einem lange geplanten Großschilfpolder soll nun der ökologische Zustand des Dümmers dauerhaft verbessert und große Fischsterben vermieden werden. Damit werden auch die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie erfüllt. ‚Auf der Haushaltsklausur der Landesregierung wurde die Finanzierung dieses von der Region lange geforderten Großprojektes auf den Weg gebracht‘, so Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer, ‚mit rund 65,3 Millionen Euro sollen die Dümmersanierung und der Bau eines Großschilfpolders auf 200 Hektar mit dem Haushalt finanziell abgesichert werden. Der Schilfpolder soll dazu beitragen, die partikelgebundenen Nährstoffeinträge in den See, vor allem Phosphor, zu reduzieren. Das ist ein großer Schritt für die Verbesserung des Dümmer.‘ Mit dem Polder soll nicht nur die Gewässerqualität verbessert werden, der Polder dient auch dem Wasserrückhalt in der Fläche in Niedrigwasserphasen sowie dem Hochwasserrückhalt bei Starkregenereignissen. Meyer: ‚Damit ist die Dümmersanierung auch ein wichtiger Beitrag zur Klimafolgenanpassung in der Region.‘
Ziel der Sanierung ist es, die Belange von Wasserwirtschaft, Naturschutz, Landwirtschaft und Tourismus miteinander in Einklang zu bringen. Eine Kernmaßnahme des Rahmenkonzepts zur Fortsetzung der Dümmersanierung aus 2013 ist die Errichtung eines Großschilfpolders auf einer Fläche von 200 Hektar, ergänzt durch unterstützende Maßnahmen und weitere wasserwirtschaftliche Eingriffe zur Reduzierung der Nährstoffbelastung im Seeneinzugsgebiet. Die Genehmigungsplanung für den Großschilfpolder und die naturschutzfachlich notwendigen Kohärenzmaßnahmen sind inzwischen fertiggestellt. Anfang Juni 2026 hat der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) die umfangreichen technischen und umweltplanerischen Planwerke bei der Genehmigungsbehörde, dem Landkreis Osnabrück, eingereicht. ‚Nach jahrelanger Arbeit sind die Flächen nun da, der Antrag ist gestellt und ist auch die Finanzierung gesichert – weil die Landesregierung die Maßnahme priorisiert hat‘ so Minister Meyer.
Parallel dazu hat die Landesregierung auf Vorschlag des Umweltministeriums bei ihrer jüngsten Klausurtagung mit dem Beschluss der Entwürfe für die Haushaltsjahre 2027 und 2028 sowie der sogenannte Mittelfristigen Planung 2026 bis 2030 die Ausfinanzierung der Dümmersanierung sichergestellt. Die Kosten für den Bau des Schilfpolders und die Umlegung des Venner Moor Kanals Ost für Bauleistungen und für potentielle Tausch- und Kohärenzflächen von 65,3 Millionen Euro bis 2030 werden bereitgestellt. ‚Damit sind wesentliche Meilensteine zur Sanierung des Dümmer Sees erreicht und alle für den Bau geschätzten Mittelbedarfe berücksichtigt‘, so Meyer. ‚Wie wichtig es ist, die Qualität unserer Gewässer zu verbessern und damit ihre Resilienz zu steigern, zeigt sich immer wieder in ausgeprägten Hitzeperioden – die auch unsere Binnenseen stark strapazieren.
Der Bau eines Großschilfpolders ist eine zielführende, weil nachhaltige Investition in die Zukunft der Dümmerregion – um einerseits den guten gewässerökologischen Zustand des Sees zu erreichen und gleichzeitig die Region als wichtiges Rast- und Überwinterungsgebiet sowie Nahrungs- und Brutgebiet zu erhalten. Darüber hinaus wird er nach Fertigstellung einen signifikanten Beitrag zur Klimafolgenanpassung leisten: Denn der Schilfpolder wird in Zukunft auch zur Verbesserung des Wasserrückhalts in Niedrigwasserphasen beitragen und andersherum bei Starkregen- und Hochwasserereignissen eine besseren Hochwasserschutzes für die Dümmerregion selbst und unterhalb des Dümmer Sees über die Hunte bis nach Oldenburg bewirken.‘“
Es bleiben Fragen!
Nicht nur für den Naturschutz, sondern auch für die Landwirtschaft wirft diese über Jahrzehnte diskutierte Planung etliche Fragen auf. Strittig ist dabei nicht, dass der Dümmer einer weiteren Entlastung von der Nährstofffracht aus umliegenden landwirtschaftlichen Flächen bedarf, sondern das „Wie“. Denn genau genommen wird hier eine riesige zentrale Kläranlage, kombiniert mit der Funktion eines Regenrückhaltebeckens, errichtet und das in Teilen in einem EU-Vogelschutzgebiet. In einer Antwort auf eine Anfrage der CDU-Landtagsfraktion (Drucksache 19/5188) ist von „35,5 ha Feuchtgrünland innerhalb des EU-Vogelschutzgebietes ‚Dümmer‘“ die Rede. Und weiter: „Der erforderliche Umfang der Kohärenzsicherungsmaßnahme ergibt sich aus den Lebensraumansprüchen der beeinträchtigten wertbestimmenden Vogelarten wie u. a. Brachvogel, Kiebitz und Uferschnepfe. Die entsprechende Fläche muss diesen Arten alle notwendigen ökologischen Funktionen z. B. als Nahrungs- und Brutgebiet und/oder als Rast- und Überwinterungsgebiet zur Verfügung stellen. Der genaue Flächenumfang der Kohärenzsicherungsmaßnahme wird abschließend erst im Zuge des Planfeststellungsverfahrens von der Genehmigungsbehörde festgelegt werden.“ Hier wird der Eindruck erweckt, als könne die Planung nun so durchlaufen, weil man bereits Kohärenzsicherungsmaßnahmen vorgesehen hat. Sollte hier also bereits der beabsichtigte Verfahrensablauf vorgezeichnet sein, dann hätte die Landesregierung – am geltenden Recht vorbei – eine „Abkürzung“ im Sinn, nach dem Motto: Wir beeinträchtigen ein europäisches Schutzgebiet zwar erheblich, aber wir werden ja kompensieren und alles ist gut! Das aber sind nicht die „Spielregeln“. Denn wird eine erhebliche Beeinträchtigung festgestellt, dann sind zuallererst Alternativen zu prüfen. Und da springt uns zuallererst eine sehr naheliegende und auch von den betroffenen Landwirten favorisierte Lösung ins Auge: eine großräumige Anlage von Gewässerrandstreifen im vorgelagerten Gewässernetz.
Eine solche Lösung war bereits vor drei Jahren Gegenstand eines Gesprächs mit örtlichen Landwirten, die durch den Polder vor allen Dingen den immensen Flächenverlust fürchten, die die Preise und den Konkurrenzdruck in der Region erhöhen würden. Ganz anders dagegen bei der Anlage von Gewässerrandstreifen: Hierdurch würde die Belastung großräumig und auf viele Schultern verteilt, denn natürlich bedeuten auch Gewässerrandstreifen Einschränkungen bei der Nutzung. Kombiniert mit den „Sowieso“-Verpflichtungen aus der Wasserrahmenrichtlinie und dem Niedersächsischen Weg dürften gut ausgestaltete Randstreifen zu einer massiven Minderung der Gewässerbelastung führen, sodass ein Polder überflüssig würde. Deshalb wäre das auch den betroffenen Landwirten am liebsten. Um es mal in Zahlen zu fassen: Allein mit der für den Polder verplanten Gesamtfläche von 220 ha („Bruttofläche“) ließen sich 110 km Fließgewässer beidseitig mit 10 m breiten Randstreifen versehen. Die hätten nicht nur eine enorme Filterwirkung, sondern würden bei entsprechender Gestaltung auch eine enorme Bereicherung der Landschaft – optisch und ökologisch – bedeuten.
Und wenn der Minister noch keine Idee hat, wie man solche Randstreifen umsetzt: Das Umweltforum Osnabrücker Land e.V. hat an den „Bächen im Artland“, einem FFH-Gebiet, in den vergangenen Jahren gemeinsam mit Landwirten solche Randstreifen festgelegt. Der Landkreis Osnabrück hat das Ganze dann finanziell und vertraglich abgesichert. Hier liegt also bewährtes, regionales Modell in einem übertragbaren Maßstab vor. Bei einem bereits gesicherten Finanzvolumen von 65,3 Mio. € für den Polder sollte auch die Finanzierung gesichert sein.
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