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DE
Östringer Weg 18, 49090 Osnabrück

Das Regionale Stallgenehmigungspapier

Vertreter und Vertreterinnen der beteiligten Institutionen bei der Unterzeichnung der Vereinbarung (von links):
Landrätin Anna Kebschull, Dr. Matthias Schreiber, Gabriele Mörixmann, Dirk Westrup, Jörg Schomborg

Dr. Matthias Schreiber

Das Landvolk Melle, der Landkreis Osnabrück, der Hauptverband des Osnabrücker Landvolks, die Landwirtschaftskammer und das Umweltforum Osnabrücker Land e.V. haben sich auf ein gemeinsames Vorgehen bei Genehmigungsverfahren zur Verbesserung des Tierwohls verständigt.

Im einleitenden Text der Vereinbarung heißt es:

„Aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen und einer auch in unserer Region hohen Stickstoff-Grundbelastung sind die Hürden für die Genehmigung von Stallbauvorhaben hoch. Eine Vielzahl von nicht abschließend geklärten Rechts- und Fachfragen führen häufig zu langwierigen und in ihrem Ergebnis schwer vorauszusehenden Gerichtsverfahren.

Gleichzeitig sind manche Stallbauvorhaben z.B. aus Tierwohlgründen wünschenswert, führen aber bei isolierter Betrachtung ggf. zu erhöhten Stickstoff-Emissionen und damit, abhängig von den örtlichen Gegebenheiten, u. U. zu einer zu hohen Zusatzbelastung stickstoffsensibler Lebensräume. Eine Genehmigung wäre dann – wiederum bei isolierter Betrachtung des Stallbauvorhabens – nicht immer möglich.“

Deshalb haben die Beteiligten in vier Arbeitskreissitzungen zwischen November 2021 und März 2022 solche Fallkonstellationen herausgearbeitet, bei denen man sich einig war, dass Umbaumaßnahmen zugunsten des Tierwohls keine besonderen Probleme hinsichtlich der Immissionsbelastung aufwerfen werden. Restbeeinträchtigungen können in solchen Fällen kompensiert werden. Für die unter erheblichem wirtschaftlichem Druck stehenden Betriebe bedeutet die Vereinbarung deshalb eine deutlich erhöhte Planungssicherheit bei Vorhaben, mit denen sie eine Verbesserung des Tierwohls erreichen wollen.

Allerdings kann die Vereinbarung nicht alle denkbaren Fälle abdecken. Insbesondere für das nähere Umfeld von Natura 2000-Gebieten liefert die Vereinbarung keine Lösungen. Für solche Fälle soll in den kommenden Monaten untersucht werden, ob es Ansätze gibt, mit denen man auch den strengen Schutzbestimmungen für diese Gebiete gerecht werden kann.

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