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Östringer Weg 18, 49090 Osnabrück

Die Stellungnahme des Umweltforums zum Regionalen Raumordnungsprogramm

Dr. Matthias Schreiber

Aufgrund umfangreicher und zahlreicher Einwendungen hatte der Landkreis Osnabrück in diesem Sommer eine zweite Beteiligungsrunde zur Aufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms durchgeführt, in der bis zum 11.07.2024 weitere Anmerkungen zur Neuaufstellung des regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) abgegeben werden konnten. Ganz besonders im Fokus steht nach wie vor die Ausweisung von Vorrangflächen für die Windkraftnutzung. Die Benennung wird nötig, damit die Landesvorgaben zur Flächenbereitstellung fristgerecht erfüllt werden, die für den Landkreis Osnabrück 1,51 % der Kreisfläche umfassen sollen.

Fristgerecht hat das Umweltforum auch diesmal seine Stellungnahme eingereicht. Darin wurde u.a. darauf hingewiesen, dass mittlerweile die EU-Renaturierungsverordnung verabschiedet wurde, mit der weitreichende flächenbezogene Anforderungen verbunden sein werden, die hier schon berücksichtigt werden sollten. Gleiches gilt auch für das Klimaziel der Landesregierung, wonach bis 2030 1,65 Mio. t CO2-Emissionen aus kohlenstoffreichen Böden (insbesondere Moore) vermieden werden sollen.

Bei der Auswahl und Bewertung der Flächen sind nach unserer Einschätzung außerdem die Belange des europäischen Gebietsschutzes (FFH- und Vogelschutzgebiete) unzureichend berücksichtigt worden, denn es wurde lediglich ein Korridor von 300 m entlang dieser Gebiete berücksichtigt. Dadurch kann es aber durch die Errichtung von Windkraftanlagen (WKA) kommen, die eine erhebliche Störung oder Gefährdung bestimmter Fledermaus- und Vogelarten in den Schutzgebieten nach sich ziehen kann. Kommt in diesen Fällen die erforderliche FFH-Verträglichkeitsprüfung zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben auf solchen Flächen unzulässig ist. Dadurch könnte am Ende sogar die Erreichung des vorgegebenen Flächenziels von 1,51 % der Landkreisfläche gefährdet sein.

Die gesamte Stellungnahme kann hier eingesehen werden.

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