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Biodiversität: Klimaministerium schon an Tag 3 auf Abwegen!

Ohne nächtliche Abschaltungen von Windkraftanlagen geht die Forschung von
durchschnittlich 10 toten Fledermäusen pro Anlage und Jahr aus.

Bereits an seinem zweiten Tag im Amt geht das neue grün geführte Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in die Offensive – und zwar gegen den Artenschutz. Auf Spiegel online vom 10.12.2021 wird der neue Staatssekretär Sven Giegold mit der Aussage zitiert: „Sobald ein Rotmilan in einem Planungsgebiet auftaucht, kann dort im Prinzip nicht mehr gebaut werden.“ Seine Schlussfolgerung daraus ist, dass die Regelungen des europäischen Artenschutzes durch eine Umstellung vom „Individuen-Schutz zum Populationsschutz“ geändert werden müssten.

Schon die Ausgangsannahme ist falsch. Damit wird ein Popanz weitergetragen, der den Blick auf längst verfügbare Lösungswege verstellt.

Als erstes: In den allermeisten Fällen setzt sich die Genehmigungspraxis über das geltende Tötungsverbot sowieso einfach hinweg! Da kommen die Gutachter, ganz im Gegensatz zum allgemeinen fachwissenschaftlichen Erkenntnisstand, z.B. regelmäßig zu dem Ergebnis, dass die Rotmilane im vorliegenden Gebiet immer unterhalb der Rotoren fliegen. Mäusebussarde und Feldlerchen werden fast nirgendwo berücksichtigt, weil sie ja so häufig sind. Bei Fledermäusen hat sich bei den Genehmigungsbehörden in weiten Teilen Deutschlands die Vorstellung durchgesetzt, dass zwei tote Fledermäuse pro Anlage und Jahr kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko für die Individuen darstellt, unabhängig von vorkommenden Arten und ihrer Gefährdung. In der Praxis kann also überhaupt nicht die Rede davon sein, dass Artenschutz ein Hindernis ist, denn das Problem wird in den meisten Fällen entweder gar nicht erkannt, ignoriert oder wegdefiniert.

Aber auch bei korrektem Umgang mit dem Artenschutz bedeutet das Vorkommen kollisionsgefährdeter Arten nicht, dass „im Prinzip nicht mehr gebaut werden“ darf. Vielmehr gilt: Siedeln im Nahbereich einer Windkraftanlage kollisionsgefährdete Arten (seien es Fledermäuse, Rotmilan, Mäusebussard oder Feldlerche), ist zuerst einmal nur der gesetzliche Verbotstatbestand erfüllt. Durch eine angepasste Abschaltung der Anlagen besteht jedoch die Möglichkeit der Vermeidung des Tötungsrisikos. Damit steht ein sofort brauchbares Instrument zur Konfliktbewältigung zur Verfügung.

Bei der Suche nach den Schwierigkeiten beim Ausbau der Windkraftnutzung wäre außerdem sehr hilfreich, wenn man auch die übrigen Schwachstellen im Gesamtablauf eines Genehmigungsverfahrens untersuchen würde. Dann würde man nämlich nicht nur regelmäßig Defizite in den Antragsunterlagen der Projektierer feststellen (z.B. fehlende oder veraltete Kartierungen, Umplanungen, die Lücken in den Unterlagen reißen und nicht aufgefüllt werden), sondern vor allen Dingen auch Unsicherheiten bei den zuständigen Behörden, die aus einer uneindeutigen Umsetzung des europäischen in das nationale Recht resultieren. Dafür trägt nicht nur der Bund die Verantwortung, sondern vielfach auch nicht fachlich, sondern politisch motivierte Länderleitfäden und Erlasse, an die sich die Behörden zu halten haben. Von den Gerichten werden solche Vorgaben jedoch wiederholt nicht akzeptiert, wodurch die Unsicherheiten bei den Genehmigungen weiter steigen.

„Ärger mit einem Teil der Naturschutzverbände“

Guter Artenschutz, wenn es gegen die Braunkohle geht (Hambacher Wald)
böser Artenschutz, wenn es um Windkraft geht?

Nach der Meldung im Spiegel rechnet Staatssekretär Sven Giegold mit „Ärger bei einem Teil der Naturschutzverbände«. Es scheinen allerdings nicht nur Teile zu sein. Denn sehr prompt und eindeutig haben mit BUND und Nabu die beiden größten Verbände schon unmittelbar nach dessen Einlassungen am 10.12.2021 reagiert. Sehr deutlich fielen die Einwände von Olaf Bandt aus, dem Vorsitzenden des BUND: „Sven Giegold hat mit uns zusammen Vogelschutz- und andere Naturschutzrichtlinien in Europa verteidigt. Er täte gut daran, dies auch in Deutschland zu tun, um den Koalitionsvertrag einzuhalten. EU-Naturschutz ist kein Hindernis für die Energiewende.

Das Schrauben an Gesetzen beschleunigt den naturverträglichen Ausbau der erneuerbaren Energien nicht. Nötig sind eine bessere Personalausstattung, Digitalisierung und verlässliche Standards sowie eine frühzeitige Bürgerbeteiligung. Dies bestätigen sowohl der Sachverständigenrat für Umweltfragen als auch die Praktiker und Energieerzeuger. Dort wollen wir grüne Taten sehen. Giegolds Vorstoß hilft weder der dringend notwendigen Beschleunigung beim Ausbau der Erneuerbaren noch dem Naturschutz.“

In ein ähnliches Horn stieß ebenfalls am 10.12.2021 der Präsident des Nabu, Jörg-Andreas Krüger: „Der stark beschleunigte und naturverträgliche Ausbau der erneuerbaren Energien ist von großer Bedeutung für die Bewältigung der Klimakrise. Hauptbremser auf diesem Weg sind vielerorts fehlende Raumplanungen und der gravierende Personalmangel in Verwaltungen. Diskussionen über die Änderungen im europäischen Naturschutzrecht führen hingegen in eine alte Sackgasse. EU und Mitgliedstaaten haben festgestellt, dass die Regelungen „fit“ sind und Deutschland wird in mehreren Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof wegen der schlechten Umsetzung verklagt. Nun als erstes einen mehrjährigen Prozess mit unklarem Ausgang zu beginnen wäre ein echter Fehlstart für die Planungsbeschleunigung.“

Sollte das Klimaschutzministerium dennoch sein Hauptaugenmerk auf eine Änderung der beiden europäischen Naturschutzrichtlinien richten, wird dies zu einem kontinuierlichen Konflikt mit den beiden „Großen“ und auch vielen kleinen Naturschutzorganisationen überall vor Ort führen. Denn wenn der Weg, den Individuen-Schutz aufzugeben und durch einen Populationsschutz zu ersetzen, rechtlich überhaupt gangbar ist, dürfte er sehr mühsam und langwierig werden. Es bliebe also nicht nur bei einer kurzfristigen Verstimmung bei Naturschützern, sondern es stünde ein Dauerkonflikt ins Haus. Was den Wirtschafts- und Klimaminister aber noch mehr besorgen sollte: Bis dahin hätte man weiterhin einen unklaren Schwebezustand für die Genehmigung von Windkraftanlagen.

Denn dem Staatsekretär dürfte als ehemaligem Abgeordneten des Europaparlaments selbst am besten bewusst sein, dass Änderungen die FFH- und Vogelschutzrichtlinie eher zehn als ein Jahr dauern würden. Änderungen der Richtlinien wurden von der EU-Kommission in den vergangenen Jahren regelmäßig und mit guten Gründen abgelehnt. Gerade in diesem Jahr hat der EuGH beim Artenschutz den Individuenbezug in gleich drei Entscheidungen noch einmal bestätigt. Es erscheint außerdem fraglich, ob sich die Kommission auf eine solche Änderung ausgerechnet auf Drängen von Deutschland und das zu einem Zeitpunkt einlassen würde, zu dem gegen Deutschland zwei Klagen vor dem EuGH wegen der unzureichenden Umsetzung der FFH-Richtlinie beschlossen wurden. Auch sind die Grünen in dieser Hinsicht nicht gerade prädestiniert, eine Änderung der Richtlinien zu fordern. Denn die von der EU-Kommission beklagten Umsetzungsdefizite haben mittlerweile in zehn von 16 Ländern Minister der grünen Partei zu verantworten. Und gerade der jetzt vorgepreschte Staatsekretär muss sich vorhalten lassen, mit zweierlei Maß zu messen: Bei einer Anfrage im Europaparlament war im Falle des Hambacher Waldes der Artenschutz gegen die Braunkohle als Argument gut genug, als vermeintliches Hindernis beim Ausbau der Windkraft gehört er in seiner jetzigen Form aber abgeschafft?

Völkerrecht müsste geändert werden

Goldhähnchen sind regelmäßige Kollisionsopfer an Windkraftanlagen (hier: Sommergoldhähnchen)

Und selbst für den Fall, dass sich die Kommission von der Notwendigkeit einer Änderung der artenschutzrechtlichen Bestimmungen überzeugen ließe, wäre dies nicht ohne weiteres möglich, da die beiden Richtlinien die völkerrechtlich verbindliche Berner Konvention umsetzen, die den Individuenbezug ebenfalls zugrunde legt. Bevor also dieses Völkerrecht nicht geändert worden ist, könnte die EU-Kommission gar nicht tätig werden.

Darüber hinaus ist völlig offen, was an die Stelle einer solchen Änderung treten könnte, wenn sie denn in der nächsten oder übernächsten Legislaturperiode überhaupt angegangen würde. Nicht ohne Grund setzen die Berner Konvention, die FFH-Richtlinie und die Vogelschutzrichtlinie zum Schutz der Arten beim Individuum an. Dazu, was an dessen Stelle treten könnte, gibt es bisher lediglich vage Fantasien, die im letzten Jahr vom jetzigen Minister Robert Habeck, dem damaligen Umweltsprecher Oliver Krischer (jetzt ebenfalls Staatssekretär im Klimaschutzministerium) und dem Nabu-Präsidenten Jörg-Andreas Krüger in einem Papier zusammengestellt worden waren. Diese Überlegungen werfen aber mehr Fragen auf als sie Antworten liefern. Welche Rückwirkungen sich aus einer Änderung z.B. auf die Jagd, den Vogelfang in Italien oder die Genehmigungsfähigkeit von anderen Vorhaben als Windkraftanlagen haben könnte, sind für diesen Ansatz nicht einmal in Umrissen zu erkennen. Ebenso wenig ist zu abzuschätzen, wie damit praktisch umgegangen werden könnte: Welche Arten sollen berücksichtigt werden, wie können die Beeinträchtigungen bisher genehmigter oder zeitgleich auf eine Population einwirkenden Vorhaben berücksichtigt werden? Der Vorschlag muss als eher unausgegoren eingeordnet werden und ist deshalb auch im Nabu auf deutliche Kritik gestoßen.

Ob all das jedoch reicht, um die Finger von dem Versuch zu lassen, die europäischen Naturschutzrichtlinien und die zugrunde liegenden völkerrechtlichen Bestimmungen ändern zu wollen, wird sich zeigen. Wenn die fachlichen und rechtlichen Argumente nicht zählen sollten, bleibt zu hoffen, dass wenigstens politische Überlegungen dazu führen, die artenschutzrechtlichen Regelungen in Ruhe zu lassen:

Aufgrund der umrissenen Ausgangslage ist nicht mit einer kurzfristigen Entscheidung zu rechnen. Damit schafft man sich also ein kontroverses Reizthema mit Naturschutzverbänden und der EU-Kommission, was die angestrebten zügigen Genehmigungen in keiner Weise voranbringen wird. Bis zur nächsten Wahl wird es bei den Naturschutzverbänden auf wenig Verständnis stoßen, dass ausgerechnet die Grünen europäische Naturschutzstandards schleifen wollen, ohne selbst einen Plan davon zu haben, was an deren Stelle treten könnte. Eine herbe Enttäuschung wird es aber auch für Projektierer von Windkraftvorhaben und die Klimabewegung werden, weil sie auf Versprechungen der Grünen vertraut haben, den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu forcieren.

Während Bündnis 90/Die Grünen also damit rechnen dürfen, dass sie auf diesem Weg eine sehr treue Wählerklientel vor den Kopf stoßen wird, zeichnet sich Entsprechendes auf einem weiteren Feld ab, auf dem Grüne Politiker große Versprechungen gemacht haben – der Verkehrspolitik. Es gibt kein Tempolimit und z.B. die bisher unwidersprochene Feststellung von Ex-Verkehrsminister Scheuer bei der Übergabe des Ministeriums, dass er sich über die Fortsetzung seiner Arbeit durch seinen Nachfolger freue. Es gibt deutschlandweit aber viele Verkehrsinitiativen, die das überhaupt nicht freuen wird, weil sie darauf gesetzt haben, dass in Planung befindliche Straßenbauprojekte gestoppt werden. Es ist daher ein echter Treppenwitz der Geschichte, hier nun auf die Ernsthaftigkeit des Sparversprechens von Finanzminister Christian Lindner hoffen zu müssen, damit auf diesem Wege überflüssige Straßen verhindert werden.

Kommt es aber zu einer Hängepartie beim Artenschutz und damit zu weiterer, langjähriger Rechtsunsicherheit beim Ausbau der Erneuerbaren Energien und gleichzeitig setzen die Minister Wissing und Lindner die Finanzierung umstrittener Straßenbauprojekte durch, haben Bündnis 90/Grüne bei den Wahlen 2025 wieder gute Aussichten auf einstellige Wahlergebnisse, nicht nur auf Bundesebene.

Denn Grünen im Klimaministerium möchte man daher zurufen: „Ihr setzt mit der Änderung des europäischen Naturschutzrechts eindeutig auf das falsche Pferd. Denn mit gezielten Abschaltungen von Windkraftanlagen gibt einen fachlich und artenschutzrechtlich sauberen Lösungsweg, um die Genehmigung von Windkraftanlagen zügig zu ermöglichen! Der einzige Nachteil besteht darin, dass er die Renditeerwartungen der Betreiber schmälert (ohne die Vorhaben jedoch unrentabel zu machen, wie die Praxis zeigt). Wenn es also um den Klimaschutz und den zügigen Ausbau erneuerbarer Energien geht, stehen die derzeitigen gesetzlichen Regelungen zum Artenschutz nicht im Wege. Ein Problem wird nur dann daraus, wenn sich grüne Politiker zuerst den hohen finanziellen Erwartungen der Betreiber verpflichtet fühlen.“

Text und Bilder: Dr. Matthias Schreiber

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