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Östringer Weg 18, 49090 Osnabrück

Vermeintlicher Streit um Windkraft füllt der NOZ das Sommerloch!

Windpark Ahrensfeld/Wittefeld (Bramsche, Landkreis Osnabrück)

Dr. Matthias Schreiber

In zwei großformatigen Beiträgen (vom 10.08. und 14.08.2023) wärmte die NOZ zum wiederholten Male den gern genommenen Aufreger „Artenschutz kontra Klimaschutz“ auf, den es hier so aber gar nicht mehr gibt. Denn für den Landkreis Osnabrück ist seit Jahren eine Lösung erarbeitet worden, die eine weitgehend reibungslose Genehmigungspraxis unter gleichzeitiger Berücksichtigung der Ausbauziele für die Windkraft und des gesetzlichen Artenschutzes sicherstellen. Nichtsdestotrotz: Diesmal versuchte es der Redakteur mit vermeintlich kompetenten Kronzeugen aus Osnabrücker Vereinen zur Förderung der Erneuerbaren Energien, die selbst Mitgliedsverbände im Umweltforum Osnabrücker Land e.V. sind. Betrachtet man die Einwände allerdings im Detail, so kann man nur feststellen, dass das, was den Skandal ausmachen soll, nichts anders ist als eine Aneinanderreihung von Missverständnissen und unverstandenem Halbwissen. Sie lassen eine nur oberflächliche Befassung mit der Praxis im Landkreis Osnabrück und der Rechtslage erkennen, nicht zuletzt auch beim Redakteur der Zeitung. Überraschend ist in diesem Zusammenhang, dass die Chefredaktion der NOZ unsere Hinweise dazu bisher nicht einmal mit einer Zwischennachricht gewürdigt hat.

Hier soll nicht weiter der Frage nachgegangen werden, wie Vertreter von Fachverbänden mit derart bruchstückhaften Kenntnissen an die Medien herantreten können und wie es dann auch noch sein kann, dass sie vom Redakteur ohne einen Faktencheck in zwei Beiträgen offensichtlich ungeprüft aufgegriffen werden. Vielmehr nehmen die nachfolgenden Ausführungen die zentralen Vorhaltungen aus den beiden NOZ-Beiträgen auf und ordnen sie ein in der Hoffnung, dass die künftige Diskussion nun auf der Sachebene fortgesetzt werden kann.

Zuerst aber: Was ist eigentlich der „Osnabrücker Weg“?

Ohne nächtliche Abschaltungen von Windkraftanlagen geht die Forschung von
durchschnittlich 10 toten Fledermäusen pro Anlage und Jahr aus.

Kristallisationspunkt der Aufregung ist der sogenannte „Osnabrücker Weg“. In der Berichterstattung der NOZ wurden darüber zwar viele Wertungen abgegeben, eine Beschreibung dessen, was dahinter steckt, blieb den Lesern allerdings bis heute vorenthalten. Deshalb sei hier eine kurze Charakterisierung vorangestellt:

Seit 2016 hat sich im Landkreis Osnabrück ein Verfahren bei der Genehmigung von Windkraftanlagen (WKA) etabliert und in dieser Zeit auch bewährt, bei dem es im Kern darum geht, durch gezielte Abschaltungen der WKA das Tötungsrisiko für kollisionsgefährdete Vogel- und Fledermausarten möglichst weitgehend zu reduzieren und so gesetzlichen Vorgaben zum Artenschutz gerecht zu werden. Dazu gehört, dass die mit den Abschaltungen verbundenen Ertragseinbußen für die Betreiber auch wirtschaftlich zumutbar sein müssen. Denn natürlich wird anerkannt, dass die Windkraft eine Rolle bei der klimaneutralen Produktion von Strom spielt und der Betrieb der Anlagen kein Zuschussgeschäft sein darf. Das, was zumutbar ist, musste sich in den Genehmigungsverfahren erst entwickeln und liegt für die Osnabrücker Windparks und die hier zu berücksichtigenden Arten bei ca. 6 % des Ertrages.

Einige Besonderheiten zeichnen den „Osnabrücker Weg“ aus.

  • In den Schutz einbezogen sind neben den Fledermäusen nicht nur die üblichen „prominenten“ Vogelarten wie Rotmilan oder Seeadler, sondern auch die ebenso kollisionsgefährdeten Arten wie z.B. Mäusebussard, Feld- oder Heidelerche.
  • Treten mehrere Arten gleichzeitig auf, profitieren die gefährdeteren und selteneren Arten von den begrenzten Abschaltmöglichkeiten stärker als die häufigeren und (derzeit noch) ungefährdeten.
  • Da die kollisionsgefährdeten Vogelarten nicht immer am selben Platz brüten, wird deren Verteilung zu Beginn jeder Brutzeit überprüft und danach Abschaltungen gezielt angepasst. Ohne einen solchen Schritt blieben WKA womöglich abgeschaltet, an denen aktuell gar keine kollisionsgefährdeten Arten brüten, während Nachbar-WKA weiterbetrieben würden, in deren Nähe solche Arten nun aber ihr Nest haben.
  • Bleibt das Risiko trotz der Abschaltungen weiterhin hoch, werden eine im Gesetz vorgesehene artenschutzrechtliche Ausnahme erteilt und Maßnahmen zur Förderung dieser Arten vorgesehen.

Mit dem Osnabrücker Weg war es in den vergangenen Jahren möglich, den Konflikt Artenschutz – Windkraft ohne größere Reibungsverluste zu lösen. Der Ansatz wird mittlerweile auch anderswo aufgegriffen und in unserer Region gibt es – trotz oder gerade wegen der verschiedenen Gesetzesänderungen – von verschiedener Seite ein Interesse, das bisherige Vorgehen auch für künftige Verfahren zu vereinbaren. Denn die angeblichen Vereinfachungen und Beschleunigungen der grünen Energiewende verursachen allerorten eher Unsicherheit bis Ratlosigkeit, sowohl bei Betreibern als auch Gutachtern und Genehmigungsbehörden. Denn nach wie vor sind verschiedene Regelungen europarechtlich hoch umstritten. Um diese Unsicherheiten zumindest zum Teil aufzufangen, wurde der „Osnabrücker Weg“ deshalb auch als Forderung für den Umgang mit dem Artenschutz in die Stellungnahme zum Regionalen Raumordnungsprogramm aufgenommen.

Wichtig zu wissen ist folgendes: Der „Osnabrücker Weg“ hat bisher keinen einzigen WKA-Standort verhindert!

Die Einzelheiten des Osnabrücker Weges sind in einem Fachgutachten für den Landkreis Osnabrück ausführlich beschrieben. Mittlerweile gibt es auf Basis neuer Erkenntnisse eine aktualisierte Fassung, die das Verfahren vereinfacht und sogar zu Gunsten der Betreiber ausfällt.

Die Vorwürfe der Osnabrücker Verbände für Erneuerbare Energien

Die Kritik der Vertreter der Verbände für die Erneuerbaren Energien lassen sich kurz gefasst zu zwei Hauptpunkten zusammenfassen.

Das Vorstandsmitglied des Solarenergievereins, Martina Jandeck, wird mit dem Einwand zitiert, es sei nicht nachvollziehbar, beim Ausbau der Windkraft deutlich über die Artenschutz-Vorgaben hinauszugehen, die das Bundesnaturschutzgesetz vorsehe. Dieser Einwand ist falsch und zeigt, dass sich der Vorstand des Solarenergievereins bisher gar nicht mit dem kritisierten „Osnabrücker Weg“ befasst hat. Denn der hält die gesetzlichen Vorgaben vollständig ein. Das gilt insbesondere für das, was die Betreiber von WKA vor allem interessiert: die Minderung des finanziellen und Energieertrages. Hier bleibt der Osnabrücker Weg in genau dem Rahmen, den der Gesetzgeber als zumutbar festgelegt hat (6%, § 45b Abs. 6 BNatSchG)! Die Einhaltung gesetzlicher Grenzen als eine einseitige Ausrichtung an den Belangen des Artenschutzes zu werten, ist nicht nachvollziehbar.

Gerhard Hinnah vom Regionalverband Teutoburger Wald im Bundesverband Windenergie lehnt den Vorschlag des Umweltforums ab, auf Ebene der Regionalplanung des Landkreises Osnabrück je Gemeinde bei der Ausweisung von Vorrangflächen eine Obergrenze von 4% einzuziehen, um einzelne Kommunen, die bisher bis zu 11% ihrer Gemeindefläche als Suchraum stellen, nicht zu überfordern. Er begründet diese Forderung damit, der Landkreis solle die Entscheidung über die Ausweisung weiterer Flächen den Gemeinden überlassen. Auch dieses „Argument“ macht deutlich, dass sich die Kritiker mit der Materie nicht wirklich befasst haben, bevor sie damit an die Presse gegangen sind. Denn wenn die Gemeinden eigenen Spielraum behalten sollen, muss der BWE der Deckelung gerade zustimmen. Gemeinden behalten nämlich nur dann Entscheidungsspielraum, ob sie im Rahmen ihrer eigenen Planung über einen vom Landkreis festgelegten Flächenanteil von 4% hinausgehen wollen und 11% (oder noch mehr) ihres Gemeindegebietes zu Vorrangflächen für die Windkraft machen oder sagen: „Genug ist genug. Wir haben noch viele andere Landschaftsbelastungen.“ Legt der Landkreis in den betroffenen Gemeinden hingegen bis zu 11% im Regionalen Raumordnungsprogramm fest, besteht für die Gemeinden dieser Spielraum nicht mehr, denn die Vorgaben der Landkreisplanung reduzieren können sie nicht!

Es bleibt zusammenzufassen: Das Umweltforum Osnabrücker Land e.V. sieht sich im Rahmen seiner Möglichkeiten den großen ökologischen Herausforderungen, dem Artensterben und der Klimakrise, gleichermaßen verpflichtet. Für den Konflikt Artenschutz – Windkraftnutzung wurde eine gute Lösung gefunden. Es gibt keinen Grund, Belange des Artenschutzes zugunsten der WKA-Erträge hinter die gesetzlichen Vorgaben zurückzufahren. Hierfür haben auch die in der NOZ verbreiteten Einwände kein einziges erwägenswertes Argument geliefert!

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