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Sintflut für Mickey-Mouse

Dr. Helmut Kruckenberg

Das Emssperrwerk bei Gandersum soll nicht nur die Ems vor Sturmfluten schützen, sondern erfüllt eine ganz besondere Funktion: mit diesem Stauwerk lässt sich die Ems für die Überführung von Kreuzfahrtschiffen der Meyer-Werft in Papenburg aufstauen. Dies war sogar das eigentliche Hauptargument für den Bau und nicht zuletzt war es der damalige niedersächsische Ministerpräsident Gerhard Schröder, der als Kanzlerkandidat zur Grundsteinlegung an die Ems kam. Seither wurden die im Planfeststellungbeschluss festgesetzten Regeln für den Aufstau immer weiter zu Lasten der Natur aufgeweicht. Erst wurde nachträglich auch der Aufstau im Sommer ermöglicht, heute ist ein Aufstau der Ems bis zum 31.3. auf +2,7m NHN erlaubt. Bei diesem Pegel gibt es nahezu keine trockenen Bereiche zwischen den Emsdeichen mehr. So geschah es auch am 30.3.2022 wieder: die Ems wurde diesmal für die "Disney Wish", ein Kreuzfahrtschiff des Disney-Konzern aufgestaut.

2016 wurde zuletzt eine vollständige Erfassung der brütenden Graugänse in Niedersachsen durchgeführt (Kruckenberg 2019), darunter auch eine Befliegung der Emsvorländer. Als Ergebnis wurden in der Unterems 1.079 Grau- und 110 Weißwangennester in der Luftbildauswertung gefunden. Diese konzentrieren sich auf wenige Uferbereiche: die Inseln Bingumer und Hatzum Sand sowie das Vorland bei Hohegaste und die Weekeborger Bucht. Natürlich brüteten zu diesem Zeitpunkt auch schon zahlreiche Kiebitze und Stockenten in den Vorlandswiesen der Ems. Die schon relativ hochgelegene Emsinsel Hatzum Sand wurde am 30.3.2022 nach dem Pegel Terborg rund 60cm flächendeckend überschwemmt. Die Gänseeier, zumeist ab Mitte März schon bebrütet, standen teilweise kurz vor dem Schlupf. Bei einer Spülsaumkontrolle am 15.4. 2022 wurden hunderte angeschwemmter Eier auf nur wenigen Metern gefunden. Ein deutliches Zeichen dafür, dass die komplette Brut der Graugänse und vieler anderer Vogelarten im Vogelschutzgebiet "Unterems" in diesem Jahr der Meyer-Werft zum Opfer fiel.

Tod und Verderben für Musikdampfer?

Dr. Matthias Schreiber

Für einen solchen Eingriff während der Brutzeit, bei dem es absehbar zur massenhaften Beschädigung von Eiern europäischer Vogelarten kommt, ist eine artenschutzrechtliche Ausnahme erforderlich, für die vorher zu prüfen ist, ob es Alternativen gibt, durch die die Beschädigung vermeidbar gewesen wäre, z.B. durch Verlagerung der Überführung auf Termine außerhalb der Brutzeit. Selbst wenn eine solche Verschiebung nicht möglich gewesen wäre: Die Überführung von Kreuzfahrtschiffen gehört nicht zu den Gründen, für die die EU-Vogelschutzrichtlinie eine artenschutzrechtliche Ausnahme benennt. Oder anders ausgedrückt: Tod und Verderben für die Inbetriebnahme eines Musikdampfers sind nicht vorgesehen. Es stellt sich deshalb die Frage: Welche Rolle spielen die niedersächsischen Naturschutzverbände bei dieser jährlichen Prozedur?

 

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