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Statement Bundesumweltministerin Steffi Lemke zur EU-Ausnahmeregelung von Vorgaben für einen Mindestanteil an Brachland auf Ackerflächen (GLÖZ 8)

Matthais Schreiber

In einer über den Presseverteiler der Bundesumweltministerin Steffi Lemke verteilten Erklärung heißt es zu der geplanten Verschiebung der verpflichtenden Flächenstillegung durch die EU:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

die EU-Kommission hat heute eine Verordnung veröffentlicht, mit der es den Mitgliedstaaten ermöglicht wird, im Jahr 2024 Ausnahmen von der Anwendung des für die Biodiversität wichtigsten Standards im Rahmen der Konditionalität („GLÖZ 8“) in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vorzunehmen.

Dazu äußert sich Bundesministerin Steffi Lemke: „Mit ihrer nun getroffenen Entscheidung hat die EU-Kommission die Verpflichtung ausgehöhlt, dass landwirtschaftliche Betriebe, die öffentliche Gelder aus der GAP erhalten, bis zu vier Prozent ihrer Ackerflächen für Brachen oder Landschaftselemente bereitstellen müssen. Mit dieser Verpflichtung sollte das anhaltende Artenaussterben in unseren Agrarlandschaften gebremst werden. Der Beschluss missachtet, dass die wichtige Arbeit von Landwirtinnen und Landwirten nur dann eine Zukunft hat, wenn die Artenvielfalt ausreichend geschützt ist. Denn sie hat nicht zuletzt wichtige Funktionen für die langfristige Produktivität der Landwirtschaft. Auch aus diesem Grund hat sich Deutschland in internationalen Abkommen zum Schutz, zur nachhaltigen Nutzung und Wiederherstellung der Natur verpflichtet. Deshalb setze ich mich dafür ein, dass dieser überstürzte und unreife Beschluss zur GLÖZ 8-Regelung in Deutschland nicht umgesetzt wird. Zudem brauchen wir einen erheblichen Ausbau der freiwilligen Maßnahmen in der GAP für Natur- und Umweltschutz. Das bedeutet vor allem: Mehr EU-Agrargelder für Förderangebote für Landwirtinnen und Landwirte zum Erhalt der Biodiversität über die Öko-Regelungen. So kommen wir auch den Empfehlungen der Zukunftskommission Landwirtschaft nach, die GAP-Förderung stärker nach Gemeinwohlleistungen zu qualifizieren. Die Stärkung und Ergänzung der Öko-Regelungen in der GAP ab 2025 ist hierfür von entscheidender Bedeutung.“

Anmerkung: Der Umweltministerin ist voll und ganz zuzustimmen. Zum Schutz der Biodiversität ist es unverzichtbar, dass in der Agrarlandschaft wenigstens diese kleinen Flächenanteile als Rückzugs- und Regenerationsbereiche der Artenvielfalt – ohne Pestizid- und Düngereinsatz – dauerhaft eingerichtet bleiben. Vor dem Hintergrund der immer noch nicht abgeklungenen Proteste von Landwirten wäre es für die Umsetzung der Bracheflächen jedoch sicherlich förderlich aufzuzeigen, welcher Anteil – vom Flächenanteil und von der inhaltlichen Ausgestaltung – durch Flächenprämien der EU abgedeckt und damit zumutbar sind und welche echte Zusatzleistungen für die Gesellschaft darstellen und dann natürlich auch angemessen vergütet werden müssen.

Dafür, dass Landwirte für einen Nutzungsverzicht zur Wahrung der Artenvielfalt vergütet werden, wird es breites Verständnis geben. Dafür, dass sie bis an den Wegesrand ackern und monotone Agrarsteppen schaffen, wohl eher nicht.

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